+++  Entertainer Krauti präsentiert: DAS SPASSMOBIL  +++  Hotline: 0162 65 30 22 9 oder 03644 83 98 28 3  +++  Standort Apolda & Umgebung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma: "das-Spassmobil"

Es gelten ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen müssen schriftlich vereinbart werden.

01. Vermietung:
Der Mieter übernimmt die Mietmodule, Hüpfburgen in sauberen und funktionstüchtigen Zustand.
Eventuelle bereits bestehende Mängel bzw. Schäden bei der Inbetriebnahme sind unverzüglich zu melden. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Mietmodule wieder im selben Zustand, wie ausgeliehen, zurückgebracht werden.
Die Mietmodule dürfen nur im vereinbarten Zeitraum verwendet werden.
Die Mietmodule sind mit Sorgfalt zu behandeln. Für Schäden, sowie für Zerstörung und Diebstahl haftet der Mieter in vollem Umfang.
Bei einer verspäteten Rückgabe, nach dem vereinbarten Rückgabetermin, stellen wir pro angefangenen Tag die normale Tagesmiete zusätzlich in Rechnung.
Die Firma "Das-Spassmobil" trägt keine Verantwortung für Unfälle bzw. Personenschäden, die bei der Benutzung der gemieteten Hüpfburg entstehen. Die Benutzung und das Betreten der Hüpfburgen und Eventmodule erfolgt immer auf eigene Gefahr.
Der Mieter haftet selbst für Sach- bzw. Personenschäden jeglicher Art.

Information Versicherung: Bei privater Mietung sind Sach- und Personenschäden in der Regel von der Privathaftpflichtversicherung bzw. Haushaftpflicht abgedeckt, bei Betrieben von der Betriebshaftpflicht. Bei Veranstaltungen sollte eine entsprechende Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Um die Haftung sicher zu stellen, informieren Sie bitte Ihren Versicherungsvertreter von Ihrer Veranstaltung.

02. Zahlung
Der vereinbarte Mietpreis ist sofort und ohne Abzug bei Abholung oder Lieferung der Geräte zu zahlen.

03. Auftragsrücktritt/Schlechtwetterversicherung
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, fallen Stornogebühren an.
10% vom Mietpreis bei einer Stornierung innerhalb 12 Wochen vor dem Miettermin.
25% vom Mietpreis bei einer Stornierung innerhalb 8 Wochen vor dem Miettermin.
50% vom Mietpreis bei einer Stornierung innerhalb 7 Tage vor dem Miettermin.
Ist der Betrieb der Hüpfburg wegen Unwetterwarnung nicht möglich, so ist eine Stornierung bis 1 Tag vor der Veranstaltung und in jedem Fall vor Anlieferung kostenfrei.

04. Liefer- und Abholservice
Bei Selbstabholung fallen keinerlei zusätzliche Kosten an. Bei Lieferung durch die Firma "Das-Spassmobil" fällt eine Lieferpauschale von 5 € zzgl. 0,35€/km an. Dies gilt für die Lieferung und die Wiederabholung.Der Auf- und Abbau kann separat mit dem Kunden vereinbart werden. Die Hüpfburgen für Privat- und Familienfeiern können mit einem PKW Kombi auch leicht vom Kunden selbst transportiert und aufgebaut werden.
Für den Auf- Abbau sind für jeweils 15 Minuten ein bis zwei Helfer bereitzustellen.

05. Aufsicht/Sicherheit
Unsere Hüpfburgen entsprechen internationalen Richtlinien und Sicherheitsbestimmungen.
Folgende Sicherheitsbestimmungen müssen eingehalten werden:
Die Hüpfburg muss sicher und ebenerdig aufgestellt und befestigt werden.
- Die Hüpfburg muss während des gesamten Betriebes von einem verantwortlichen Erwachsenen beaufsichtigt werden. Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass die Hüpfburg nicht überlastet wird, kein Kind auf die seitlichen Wände klettert, daran hängt und dergleichen mehr. Die Kinder vom Gebläse fernhalten-220 Volt !! Schuhe, Halsketten, Ringe, Brillen und Gegenstände, welche Verletzungen herbeiführen oder die Hüpfburg beschädigen können, müssen vor der Benutzung entfernt werden. Achten Sie darauf, dass die Kinder keine Getränke und Lebensmittel mit auf die Burg nehmen. Achtung Kinderhüpfburgen sind für Kinder konstruiert und sind daher NICHT für die Benutzung durch Erwachsene geeignet und zugelassen! Bei Wind, Hagel und Regen ist der Betrieb der Hüpfburg sofort einzustellen. Gebläse: Niemand außer der verantwortlichen Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben.
Es dürfen nur Gesetzlich zugelassene Kabeltrommeln und Verlängerungskabel ( die auch bei Feuchtigkeit einsetzbar sind ) verwendet werden. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf nicht behindert werden. Es dürfen keine Fremdteile eingesaugt werden. Der Mieter sorgt dafür, dass ein 220 Volt Stromanschluss vorhanden ist, an dem kein anderer Verbraucher angeschlossen ist. Aufstellfläche: Vorzugsweise ist eine freie Gras- bzw. Rasenfläche zu wählen. Vor dem Ausbreiten ist sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen und spitzen Gegenständen etc. ist. Auf der offenen Seite dürfen keine Gefahrenquellen sein. Die Hüpfburg muss unbedingt mit 4 Sicherungsleinen und Ankern festgestellt werden. Offenes Feuer und Grillen in der Nähe der Hüpfburg verursacht Schäden an der Hüpfburg, und ist somit zu vermeiden.
Aufblasen und Luft ablassen: Während des Füllvorganges und beim Ablassen der Luft dürfen sich keine Kinder auf der Hüpfburg befinden.
Aufsichtsperson:
Untersuchungen zeigen, dass Unfälle mit Hüpfburgen und dergleichen am häufigsten dann passieren, wenn keine Aufsichtsperson vorhanden ist.

Die Vermietung hat erst mit Eingang des zurückgesandten Mietvertrages Gültigkeit.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Hier finden Sie unser Hüpfburgformular.